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   BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01   

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BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01 (https://dejure.org/2003,27797)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01 (https://dejure.org/2003,27797)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2003 - 29 W (pat) 186/01 (https://dejure.org/2003,27797)
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  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01
    Dieses Schutzhindernis besteht auch dann, wenn eine Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann (vgl EuGH MarkenR 2003, 450 - Doublemint; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st Rspr, vgl BGH GRUR 2002, 64 INDIVIDUELLE; Beschluss vom 28. August 2003- I ZB 6/03 - Cityservice).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01
    Dabei ist der Prüfung das Zeichen mit allen seinen Bestandteilen zugrunde zu legen, weil das angesprochene Publikum ein Zeichen regelmäßig in seiner Gesamtheit wahrnimmt (vgl BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01
    Denn obwohl jeder der drei Markenbestandteile für sich betrachtet Waren und Dienstleistungen im Bereich der Kommunikationstechnologie sowie der Werbung und Marktforschung bezeichnen kann, ergibt die Kombination keinen verständlichen Ausdruck, der ohne erläuternde Zusätze zur Verwendung als Sachangabe in der im Verkehr üblichen Sprache geeignet ist (vgl EuGH GRUR 2001, 1145 - Babydry; Schlussanträge des Generalanwalts Francis G. Jacobs vom 10. April 2003, Rechtssache C-191/01 - Doublemint).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-191/01

    HABM / Wrigley

    Auszug aus BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01
    Denn obwohl jeder der drei Markenbestandteile für sich betrachtet Waren und Dienstleistungen im Bereich der Kommunikationstechnologie sowie der Werbung und Marktforschung bezeichnen kann, ergibt die Kombination keinen verständlichen Ausdruck, der ohne erläuternde Zusätze zur Verwendung als Sachangabe in der im Verkehr üblichen Sprache geeignet ist (vgl EuGH GRUR 2001, 1145 - Babydry; Schlussanträge des Generalanwalts Francis G. Jacobs vom 10. April 2003, Rechtssache C-191/01 - Doublemint).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.11.2003 - 29 W (pat) 186/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st Rspr, vgl BGH GRUR 2002, 64 INDIVIDUELLE; Beschluss vom 28. August 2003- I ZB 6/03 - Cityservice).
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